30. Sonntag im Jahreskreis 29. 10. 2023

Die heutige Lesung berichtet über die Freude der Briefschreiber darüber. 1 Thess 1,5c-10 ist noch Teil der Brieferöffnung. Diese dient auch der Beziehungspflege und dem Aufbau von Wohlwollen für das/die Anliegen des Briefes. Paulus und seine Mitstreiter danken der Gemeinde in Form eines Gebets an Gott für ihre Standhaftigkeit im Glauben.
Am Schluss werden nochmals die wichtigsten Glaubensgrundsätze der paulinischen Lehre über Christus zusammengefasst: Gott ist der lebendige und wahre Gott, Jesus ist sein Sohn, der von den Toten auferweckt wurde und der uns befreit.
Evangelium: Mt 22,34-40
In jener Zeit, 34 als die Pharisäer hörten,
dass Jesus die Sadduzäer zum Schweigen gebracht hatte,
kamen sie am selben Ort zusammen.
35 Einer von ihnen, ein Gesetzeslehrer,
wollte ihn versuchen
und fragte ihn: Meister,
36 welches Gebot im Gesetz ist das wichtigste?
37 Er antwortete ihm:
Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben
mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele
und mit deinem ganzen Denken.
38 Das ist das wichtigste und erste Gebot. (…) (Dtn 6, 5; …. Lev 19, 18)
Durch eine pointierte Zusammenfassung gibt Jesus seinen Zuhörenden einen Schlüssel für das Verständnis der Heiligen Schriften an die Hand, dessen Bedeutung nicht zu überschätzen ist: Das ganze Bibelverständnis hängt daran! Denn das Judentum teilt die (hebräische) Bibel in drei große Teile ein: die Tora bzw. das Gesetz, die Propheten (dazu gehören auch die Geschichtsbücher) und die Schriften (die Psalmen, poetische und Weisheitsliteratur). Jesus hält sich an das „Gesetz“ des frommen Judentums, zugleich überbietet er es, er vollendet es in seinem Weg der Kreuzesnachfolge und der Auferstehung.
Das Hauptgebot kann sehr schön Judentum und Christentum und Islam verbinden, zumindest dem Wortlaut nach. Ein Wort nur nachsagen heißt aber nichts. Jesus interpretiert es als Sühnopfer, als Ganzhingabe, als Liebe Gottes des Vaters zur Welt im Heiligen Geist. Das ist die höhere Moral zur bloßen Gesetzesmoral des äußeren Bekenntnisses. Siehe Joh 14.